Das psychotherapeutische Angebot der Praxis richtet sich hauptsächlich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende gemäß der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeut:innen (GOP). Doch auch die Leistungsabrechnung für gesetzlich Versicherte kann über die Kostenerstattung möglich sein. Die genaue Kostenabwicklung wird im Erstkontakt besprochen.
Wenn Sie privat versichert sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse ab.
In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Informieren Sie sich vorab über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die benötigten Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Es besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Auch hier richtet sich der Stundensatz nach der GOP. Die Kosten für eine reguläre 50-minütige verhaltenstherapeutische Sitzung betragen nach der GOP-Ziffer bei üblichem 2,3-fachen Steigerungssatz momentan 100,55 €.
Mögliche Gründe für die selbstständige Bezahlung der Psychotherapie können das Bedürfnis nach schneller Hilfe ohne bürokratische Hürden oder auch umfassende Diskretion (kein Vermerk über Inanspruchnahme von Psychotherapie in Ihrer Krankenakte) und Unabhängigkeit sein.
Da die Praxis über keine Kassenzulassung verfügt, kann für gesetzlich Versicherte nur die Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Hierfür nehmen Sie Kontakt zu mir auf und klären mit Ihrer Krankenkasse die Voraussetzung für die Kostenübernahme ab.
Die Kosten für das Coaching werden individuell vereinbart.